Dr. Franz Schmidbauer // Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils?
Sind wir Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils? Ist das Ende der Unschuldsvermutung bereits gekommen? Es scheint sich ein Paradigmenwechsel in der Strafverfolgung abzuzeichen, da ohne jegliche Verdachtsmomente all unsere Telefonkontakte, alle Adressen an die wir Emails oder SMS schreiben, alle Bewegungen die wir im Internet machen, in Datenbanken gespeichert werden sollen - quasi als Beweissicherung bevor dem begangenen Verbrechen.
Die geplante “Data Retention Directive”, auch Zwangsdatenspeicherung genannt, soll die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts per elektronischer Rasterfahndung abwehren. Wie der Zugriff seitens Polizei, Staatsanwaltschaft oder ausländischen Geheimdiensten erfolgen soll ist ungeklärt und ebenso wie unbefugtes Kopieren von Kommunikationsdaten verhindert werden soll. Im q/talk informierte Dr. Franz Schmidbauer - Richter am Landesgericht Salzburg - über die möglichen Gefahren und Probleme der geplanten “Vorratsdatenspeicherung”.
Audiomitschnitt von Radio Netwatcher
Bei den Subotron-Lectures war Irma Lindt vom
“Pathos“ als ästhetische Tendenz der letzten Jahre meint die Inszenierung des Künstlichen, Exzessiven und Überwältigenden, die das Subjekt von außen ergreift und es doch zugleich zum Leben erweckt. Das „Pathos“, das sich als Fremdes zwischen Reiz und Reaktion drängt, gedeiht geradezu zwangsläufig in den fremden Welten der Science Fiction.

